Mit einem Ja-Anteil von 66,9 Prozent haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern am heutigen Abstimmungssonntag der Steuergesetzrevision 2025 zugestimmt. «Diese deutliche Zustimmung ist ein wichtiges Zeichen fĂĽr unsere Finanz- und Steuerstrategie im Kanton Luzern. Die steuerlichen Entlastungen fĂĽr Familien und Personen mit einem niedrigen Einkommen ist der Luzerner Regierung ein grosses Anliegen.» Weiter betont der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss, sei es vor dem Hintergrund der OECD-Mindestbesteuerung wichtig, «die Attraktivität fĂĽr Unternehmen im Kanton zu stärken.»Â
Die Steuergesetzrevision bietet die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den OECD-Mehrerträgen. Diese Rechtsgrundlage ist für den Kanton sowie die Kommunen wichtig. Die Beteiligung an den OECD-Mehrträgen wird den Gemeinden helfen, die Steuerausfälle, die durch die Gesetzesrevision anfallen, abzufedern. Die Luzerner Regierung veranschlagt die Mehrerträge aus der OECD-Mindestbesteuerung mit 400 Millionen Franken. Davon sollen 80 Millionen Franken an die Luzerner Gemeinden gehen. Die Änderung des Steuergesetzes tritt trotz hängiger Stimmrechtsbeschwerde der SP beim Bundesgericht per 1. Januar 2025 in Kraft. Der Entscheid des Bundesgerichtes wird mutmasslich im kommenden Jahr erwartet. Die Steuern sind immer rückwirkend zu deklarieren – das heisst: Die Steuerdeklarationssoftware wird per Ende 2025 angepasst, damit die Steuerpflichten des Kantons Luzern Anfang 2026 die auf die Steuergesetzrevision 2025 angepasste Software zur Verfügung haben.
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