Im Raum Sempachersee und im Raum Pfaffnau ist es innert kurzer Zeit zu einem unüblichen Anstieg von Magendarmerkrankungen gekommen. Aufgrund der Krankheitsverläufe wird von einer mikrobiellen Infektion ausgegangen. Die betroffenen Personen waren zwischen sieben und zehn Tagen krank, wobei in den meisten Fällen keine medizinische Behandlung nötig war.
Seit Bekanntwerden der Fälle letzte Woche sind nur noch vereinzelt neue Krankheitsmeldungen eingegangen. Bei diesen wurde kein Zusammenhang zu den zwei Krankheitshäufungen im Raum Sempachersee und im Raum Pfaffnau festgestellt. Neue Krankheitsmeldungen mit Bezug zu den beiden Gebieten gab es nicht. Das Trinkwasser aus dem Raum Sempachersee wurde durch die verantwortlichen Wasserversorgungen untersucht und zeigte keine Auffälligkeiten. Ein Zusammenhang mit den Krankheitsfällen kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht hergestellt werden. Es bestehen also keine Hinweise, dass das Trinkwasser die Ursache für die Krankheitsfälle darstellt. Die genauen Ursachen der Erkrankungen konnten bislang nicht abschliessend geklärt werden.
Die Abklärungen im Raum Pfaffnau deuten darauf hin, dass die Erkrankungen vorwiegend durch verunreinigtes Trinkwasser verursacht worden sind. Nachdem die Gemeinde dies festgestellt hatte, wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, das Wasser vor der Verwendung abzukochen. Diese Massnahmen sind bis zur Aufhebung der Abkochvorschrift weiterhin zu befolgen. Damit geht vom Konsum des Trinkwassers kein Risiko mehr aus. Beim Kontakt mit Schmutzwasser (z.B. vollgelaufene Keller) ist zudem weiterhin auf Schutzmassnahmen zu achten (Hygienemassnahmen, keine Einnahme).
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten und Lebensmittel sicher sind. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Schutzmassnahmen, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft. Bei Mängel müssen die Betriebe diese korrigieren. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.
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