Der Luzerner Regierungsrat möchte Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen bei einem Landerwerbsverfahren früher einbeziehen und besser entschädigen. Den Gesetzesentwurf dazu hat die Regierung nun dem Kantonsrat vorgelegt.
08. August 2023
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Landerwerb durch den Kanton soll höher entschädigt werden. (Foto Ana Birchler-Cruz/Archiv)
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