Im Rahmen der Testoffensive des Bundes können Privatpersonen ab 7. April in allen Luzerner Apotheken Antigen-Selbsttests beziehen. Pro Person können fünf Tests innerhalb von 30 Tagen kostenlos bezogen werden. Die Apotheken rechnen die bezogenen Tests direkt über die Krankenkasse mit dem Bund ab. Für den Bezug ist in jedem Fall die Krankenkassenkarte vorzuweisen.
Sammelbezüge beispielsweise für die ganze Familie sind möglich, allerdings muss die Krankenkassenkarte jedes Familienmitglieds vorgelegt werden. Bezüge von mehr als fünf Tests innerhalb von 30 Tagen stellen die Krankenkassen den Versicherten in Rechnung. Der Bezug ist ausschliesslich über Apotheken möglich. Hausarztpraxen dürfen gemäss den Vorgaben des Bundes keine Gratis-Tests abgeben.
Um die verfügbare Menge an Tests zu erhöhen, hat der Kanton Luzern zusätzliche Schnelltests gekauft und verteilt diese der Bevölkerung an folgenden Standorten:
Sursee, im Surseepark I, durch die Apotheke Surseepark; Kriens, Apotheke Späni AG (Luzernerstrasse 14); Luzern, vor der Apotheke auf dem Kappelplatz durch die TopPharm Dr. Schmid’s See Apotheke; Hochdorf, vor der Vitaluce Apotheke; Wolhusen, Wolhuser Apotheke (Entlebucherstrasse 4); Willisau in der Festhalle, durch die Apotheke Willisau.
Kantonsapotheker Stephan Luterbacher ruft die Bevölkerung dazu auf, die Apotheken nicht zu überrennen. «Wir bitten die Bevölkerung, Gratis-Selbsttests nur bei Bedarf zu beziehen. Ein Ansturm ist für die Apotheken eine grosse Herausforderung, da diese ihren Regelbetrieb aufrechterhalten müssen. Schlangen vor Apotheken sollen zudem möglichst vermieden werden.»
Selbsttests sind sinnvoll bei Personen ohne Symptome und ohne Kontakt zu Covid-19-Fällen, die einen Test zu Hause vornehmen möchten. Bei Personen mit Krankheitssymptomen soll ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest in einem Spital, einer Arztpraxis, einem Testcenter oder einer Apotheke durchgeführt werden.
Mit den Selbsttests können Privatpersonen überprüfen, ob sie zum Zeitpunkt des Tests infiziert und somit ansteckend sind. Bei einem positiven Testergebnis muss die getestete Person das Ergebnis mittels PCR-Test überprüfen lassen. Kantonsapotheker Stephan Luterbacher mahnt: «Selbsttests sind kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln und für bestehende Schutzkonzepte.»
Um asymptomatische mit Covid-19 infizierte Personen ausfindig zu machen und so Ansteckungsketten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbrechen, setzt der Kanton Luzern auch auf präventive, repetitive Tests in Betrieben und Institutionen. Nachdem der Pilot in Betrieben ausgewertet und die Prozesse angepasst wurden, überführt der Kanton Luzern das präventive, repetitive Testen nun in den Regelbetrieb.
Die Resultate der Pilotversuche an der Sekundarschule Meggen und an der Kantonsschule Beromünster werden derzeit noch ausgewertet. Das weitere Vorgehen für die öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I und II im Kanton wird in den nächsten Tagen festgelegt und nächste Woche kommuniziert.
Seit heute können sich alle interessierten Betriebe und Institutionen im ganzen Kanton Luzern am repetitiven, präventiven Testen beteiligen. Der Kanton Luzern nutzt dazu die etablierte Hirslanden-Plattform «Together We Test». Diese Software wird bereits von anderen Kantonen eingesetzt.
Die Rückmeldungen der Betriebe während der Pilotphase der letzten beiden Wochen wurden genutzt, um wertvolle Erfahrungen für den Regelbetrieb zu sammeln. So konnten vor allem die Themen der Software sowie der Logistik gelöst werden.
Für Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, stellt dies ein wichtiger Meilenstein bei der Bekämpfung der Krise dar: «Ich bin froh, dass das repetitive, präventive Testen ab heute allen Betrieben und Institutionen zur Verfügung steht. Die bisher erhaltenen Anfragen zeigen, dass wir nun über ein Angebot verfügen, das einem grossen Bedürfnis zahlreicher Betriebe und Institutionen entspricht.»
Wie gross die Nachfrage tatsächlich ist, wird sich zeigen. Der Kanton hat sich ein Kontingent von 200'000 PCR-Speicheltests pro Woche gesichert. Dies würde reichen, damit sich die Hälfte der Bevölkerung jede Woche freiwillig testen lassen kann.
Bei den präventiven, repetitiven Tests kommen in erster Linie die anwenderfreundlichen PCR-Speicheltests zur Anwendung. Ein Betrieb schüttet jeweils mindestens vier bis zu zehn Speichelproben zusammen und lässt sie per Post dem Labor zukommen. Im Labor werden diese gepoolten Proben analysiert. Ergibt sich bei der Analyse, dass die gepoolte Speichelprobe positiv ist, so werden die Personen in dieser Gruppe einzeln noch einmal getestet. Finanziert werden diese Tests vollumfänglich durch den Bund.
Neben den anwenderfreundlichen PCR-Speicheltests sind auch Antigen-Schnelltests im Angebot, sofern der Betrieb über geschultes, medizinisches Personal verfügt. Falls nicht, müssen die Betriebe die Kosten für das geschulte, medizinische Fachpersonal übernehmen.
Der Kanton Luzern ist der erste Kanton, der seinen Betrieben und Institutionen sowohl die PCR-Speicheltests als auch die Antigen-Schnelltests anbietet. Letztere sind vor allem für Institutionen gedacht, bei denen die Personen nur einen oder zwei Tage anwesend sind.
Die präventiven, repetitiven Massentests sind für die Mitarbeitenden freiwillig. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt: «Das repetitive Testen ist ein wichtiger Pfeiler in der Pandemiebekämpfung. Daher ist es mir ein grosses Anliegen, dass sich schliesslich möglichst viele Luzerner Betriebe und Schulen an diesen präventiven, repetitiven Tests beteiligen. Dennoch ersetzen diese Tests nicht die konsequente Umsetzung der Schutzkonzepte.»
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