Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen ihrer Aquarien und Gartenteiche entledigen, indem sie Tiere oder Pflanzen in Bächen, Flüssen oder Weihern aussetzen. Erst Anfang dieses Jahres berichtete diese Zeitung über die Problematik von invasiven Arten für die Biodiversität. Denn wer seine Heimtiere vermeintlich «in die Freiheit» entlässt, führt entweder deren Ende herbei oder eben: schadet der Natur. Denn die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann in unseren Gewässern nicht überleben. Und jene Arten, die sich zu etablieren vermögen, können als invasive gebietsfremde Arten grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Es ist deshalb verboten, Tiere und gebietsfremde Pflanzen sowie Aquarienwasser in der freien Natur ins Gewässer zu entsorgen.
Die Rotwangen-Schmuckschildkröte ist eine von drei in der Schweiz verbotenen invasiven gebietsfremden Tierarten. Neu anschaffen, Verschenken oder Verkaufen dieser Tiere ist nicht erlaubt, und wer bereits eine Rotwangen-Schmuckschildkröte besitzt, darf sie nur unter bestimmten Auflagen behalten (Details gibt es auf den Websites von Kantonen und Bund). In verschiedenen Kantonen wurden in jüngster Zeit vermehrt Sichtungen der Rotwangen-Schmuckschildkröte in der Natur gemeldet. Dies ist problematisch, denn die Rotwangen-Schmuckschildkröten bedrohen seltene Amphibien- und Insektenarten. Sind sie einmal in einem Gewässer, ist es sehr schwierig, sie wieder einzufangen.
Das Schmalrohr ist eine Wasserpflanze aus Afrika, die bei Aquarienbesitzenden sehr beliebt ist. Sie wurde höchstwahrscheinlich durch das Ausleeren von Aquarien in den Genfersee und in die Tessiner Seen eingebracht und breitet sich dort rapide aus. Das Schmalrohr kann ruhige Gewässer vollständig bedecken und einen sehr dichten Bewuchs bilden. Dadurch verdrängt es einheimische Wasserpflanzen und -tiere. Dies wirkt sich auf den gesamten Lebensraum im Gewässer aus, führt zu einem Rückgang von Amphibien, Fischarten und anderen Wasserpflanzen und ist eine Plage an Badestränden und in Bootshäfen. Per 1. September 2024 gilt für das Schmalrohr in der Schweiz ein Umgangsverbot, das heisst, es darf grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Das Schmalrohr kann vermutlich durch Boote und Wassersportgeräte unbeabsichtigt in weitere Schweizer Seen verschleppt werden. Deshalb ist es wichtig, Boote und Ausrüstung vor jedem Gewässerwechsel genau zu kontrollieren, zu reinigen und vollständig zu trocknen. Damit dies vermehrt geschieht, wurde Anfang dieses Jahres eine Schiffsreinigungspflicht erlassen (diese Zeitung berichtete).
Vor der Anschaffung: Die Anschaffung eines Tiers oder das Anlegen eines Gartenteichs oder Aquariums gut abwägen. Sicherstellen, dass keine Lebewesen entkommen können. Keine Tiere oder Pflanzen von Reisen mit nach Hause bringen.
Falls man Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten kann: Im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren (Ausnahme: Rotwangen-Schmuckschildkröten dürfen nur an registrierte Auffangstationen abgegeben werden). Wenn sich für Tiere keine andere Lösung finden lässt: an eine Tierarztpraxis wenden. Wasserpflanzen im Kehricht oder mit der Grüngutabfuhr entsorgen. Wasser aus Aquarien im Abwasser entsorgen (nicht in der Natur).
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