Der Richtplan Luzern, der die räumliche Entwicklung des Kantons festlegt und die raumwirksamen Tätigkeiten koordiniert, befindet sich aktuell in einem Gesamtrevisionsprozess. In der öffentlichen Mitwirkung vom 11. September bis 29. Januar konnten sich alle Interessierten ein erstes Mal zum Richtplanentwurf äussern, wie der Kanton heute in einer Mitteilung vermeldet. In dieser Zeit seien 257 Stellungnahmen mit über 8500 Anträgen eingereicht worden. Von den Stellungnahmen stammt rund ein Viertel von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Vier Nachbarkantone und alle im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie zahlreiche verschiedene Organisationen, Interessenverbände und Privatpersonen äusserten sich zum Richtplanentwurf. Die Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anträge sind sowohl sehr konkreter als auch allgemeiner Natur.
Gleichzeitig zur öffentlichen Mitwirkung befände sich der Richtplanentwurf zur Vorprüfung beim Bund, teilt der Kanton Luzern weiter mit. Liegen die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung vor, wird der Richtplanentwurf überarbeitet und danach für 60 Tage öffentlich aufgelegt. Anschliessend wird er bereinigt und die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat die Gesamtrevision zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z) sowie zur Kenntnisnahme der weiteren Inhalte inkl. Richtplankarte. Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich gegen Ende 2025 oder anfangs 2026 abgeschlossen sein.
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