Mit zunehmendem Alter wächst der Bedarf an Betreuung und Pflege. Die steigende Zahl hochbetagter Menschen und die mit der höheren Lebenserwartung komplexer werdenden Krankheitsbilder führen auch zu wachsenden Pflegekosten. Seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 tragen im Kanton Luzern Krankenversicherer, pflegebedürftige Personen und die Gemeinden die Kosten für die Pflege. Zusätzliche Kosten für Hilfeleistungen zu Hause oder für Betreuung und Pension im Heim gehen mehrheitlich zu Lasten der pflegebedürftigen Person.
Auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit möchten ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt leben können. «Der Kanton Luzern verfügt über eine professionelle Gesundheitsversorgung, die sowohl auf die komplexeren Krankheitsbilder von pflegebedürftigen älteren Menschen als auch auf ihre Bedürfnisse nach individualisierten Lebensformen reagieren kann», sagt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements. Das habe sich auch im ersten Jahr der Pandemie gezeigt. Im Jahr 2020 benötigten rund 9860 Personen im Kanton Luzern 712’532 Stunden ambulante Pflegeleistungen und die rund 4700 pflegebedürftigen Personen im Heim 2’975’232 Stunden Pflege. Damit haben sich die ambulanten Pflegeleistungen seit 2013 mehr als verdoppelt und die stationären Leistungen nahmen um gut 10 Prozent zu. Mit dem Anstieg der Leistungen für Pflege und Hilfe zu Hause wachsen auch die Kosten für die ambulante Pflege deutlich stärker als jene der Heimpflege.
Im Jahr 2020 entrichteten die Luzerner Gemeinden insgesamt 130,3 Millionen Franken an die Pflegekosten, das sind 2,6 Millionen Franken mehr als 2019. 95,2 Millionen Franken betrafen im Jahr 2020 Pflegekosten im Heim und 35,1 Millionen Franken jene von Spitex-Organisationen und anderen ambulanten Leistungserbringern. Im Vorjahr waren es 98,7 respektive 29,0 Millionen Franken. Damit stiegen die von den Gemeinden getragenen Pflegerestkosten von 2019 auf 2020 um 2,1 Prozent und damit unter den Schnitt der Vorjahre (3,5 %). Die Entwicklung der Pflegerestkosten widerspiegelt den Anstieg der erbrachten Pflegeleistungen. Die Veränderung 2019/2020 geht aber auch auf eine Tarifanpassung im Zuge der Revision der eidgenössischen Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) zurück. Zwischen 2013 und 2020 sind die von den Gemeinden zu tragenden Restkosten für die Pflege von insgesamt 102,4 Millionen Franken auf 130,3 Millionen Franken gestiegen.
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