Acht Wolfsrudel zählte die Schweiz 2019, insgesamt rund 80 Wölfe. Eine Grosszahl dieser Wölfe ist in den Kantonen Wallis und Graubünden angesiedelt. Nachdem der Wolf in der Schweiz aufgrund unkontrollierter Wildtierjagd im 19. Jahrhundert praktisch ausgerottet wurde, erliess der Bund 1875 erstmals ein Jagdgesetz. Dieses legte unter anderem Schutzgebiete und Schonzeiten für einzelne Tierarten fest. Über 100 Jahre später, mit wieder zunehmender Wildtierpopulation, kehrte 1995 der Wolf in die Schweiz zurück. Aufgrund der steigenden Anzahl Wölfe kommt am 27. September ein revidiertes Jagdgesetz zur Abstimmung.
Das revidierte Jagdgesetz soll den Kantonen erlauben, den Wolfsbestand zu regulieren, bevor Schaden entstanden ist. Schaf- und Ziegenherden sollen so besser geschützt werden, denn laut der Stiftung Kora, Raubtierökologie und Wildtiermanagement, werden jährlich zwischen 100 und 500 Tiere gerissen. Nach heutigem Gesetz können die Kantone geschützte Tiere wie Wolf und Steinbock mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) abschiessen. Neu läge der Entscheid – unter Anhörung des Bafu – bei den Kantonen. Der Bundesrat könnte zudem weitere Tierarten als regulierbar bezeichnen, sofern sachliche Gründe vorliegen. Weiter sieht das revidierte Gesetz folgende Änderungen vor:
Bauern erhalten für gerissene Schafe nur noch Entschädigungen, wenn zuvor Massnahmen zum Herdenschutz ergriffen wurden. Heute gibt es Entschädigungen auch wenn keine Schutzmassnahmen getroffen wurden.
Im revidierten Gesetz erhalten beispielsweise das Wildschwein sowie die Waldschnepfe einen Monat mehr Schonzeit. Der Steinbock wiederum verliert einen Monat Schonzeit und darf neu, falls notwendig, von August bis Ende November reguliert werden.
Die Ja-Parole fassten SVP, BDP, CVP und FDP. Sowie auch Organisationen wie der Schweizer Bauernverband und Jagd Schweiz. Gegen das Jagdgesetz sind SP, Grüne, GLP und EVP. Ebenfalls sind sämtliche Tier- und Naturschutzorganisationen wie die WWF oder Pro Natura gegen die Gesetzesänderung.
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