Während der Fasnachtszeit vom 5. Februar bis 1. März kontrollierten die Zentralschweizer Polizeikorps insgesamt 2561 Fahrzeuge. Dabei waren 160 Personen nicht fahrfähig (Vorjahr 186). Sie werden an die zuständige Staatsantwaltschaft verzeigt, wie aus einer Mitteilung des Zentralschweizer Polizeikonkordats hervorgeht. Daraus ergibt sich eine Fahrfähigkeit von rund 94 Prozent (Vorjahr rund 93 Prozent).
Drei Männer hätten nicht mehr weiterfahren dürfen, weil sie dem Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss unterstünden, beispielsweise Chauffeure im berufsmässigen Personentransport, halten die Polizeikorps der sechs Zentralschweizer Kantone fest. Sie hatten sich gemäss den Zentralschweizer Polizeikorps mit einem Alkoholwert von 0,05 mg/l oder mehr ans Steuer gesetzt. Insgesamt verhinderte die Polizei bei 71 Personen die Weiterfahrt. 56 Männer und vier Frauen mussten ihren Führerausweis auf der Stelle zuhanden der Administrativbehörden abgeben.
Unter Drogeneinfluss lenkten insgesamt 32 Männer ein Fahrzeug (Vorjahr 44). Wegen der Einnahme von Medikamenten war bei drei Personen die Fahrfähigkeit nicht gegeben (Vorjahr zwei Personen) und zwei Fahrzeuglenkende waren in übermüdetem Zutand unterwegs (Vorjahr ebenfalls zwei).
Sie können Ihre Traueranzeige in Ruhe von zu Hause aus gestalten und aufgegeben. Es stehen Ihnen Muster, Hintergründe und Bilder zur Verfügung.
Anzeige online aufgeben