Am letzten Montagabend trafen sich 172 Stimmberechtigte in Neuenkirch zur Gemeindeversammlung. Gemeindepräsident Marcel Wolfisberg begrüsste die Anwesenden, bevor er das Wort an Gemeindeammann Markus Wespi weiterreichte. Dieser erklärte die Ausgangslage auf der die Budgetierung der der Aufgaben- und Finanzplanperiode 2024 bis 2027 vorgenommen wurde. So weise Neuenkirch einen soliden Finanzhaushalt auf, dessen Eigenkapital durch die positiven Abschlüsse der letzten Jahre angewachsen sei und auch das Jahresergebnis 2023 falle voraussichtlich besser aus als budgetiert. Dennoch sei die Finanzplanung von grossen Unsicherheitsfaktoren geprägt (Teuerung, Zinsentwicklung, Finanzausgleich Kt. Luzern, Kosten für soziale Fürsorge und Bildung). Daher wurden für die Planjahre 2024 bis 2027 negative Ergebnisse budgetiert, die aber durch das Eigenkapital ausgeglichen werden können. Der Steuerfuss wird bei 1.85 Einheiten belassen.
Für die Investitionen seien durchschnittlich vier Millionen pro Jahr zur Verfügung, obwohl man in den letzten Jahren «weit über den Zaun hinausgegessen» habe wie Wespi erklärte. Die Investitionen Musik- und Kulturraum Grünau und der Osttrakt Lippenrüti seinen richtige und wichtige Investitionen gewesen, aber nun gelte es, den Gürtel bei den Investitionen wieder etwas enger zu schnallen.
Bei der Vorstellung des Aufgabenplans kamen alle Gemeinderäte zu ihren jeweiligen Ressorts zu Wort und erläuterten die wichtigsten Posten ihrer Aufgabenbereiche.
Nach dem Bericht der Rechnungskommission um Philipp Amrein stimmte das Neuenkircher Stimmvolk dem Budget 2024 mit einem Defizit von 754’807 Franken, Investitionsausgaben von 2’718’000 Franken und einem Steuerfuss von 1.85 Einheiten sowie dem Aufgaben- und Finanzplan für 2024 bis 2027 mit grosser Mehrheit zu.
Am 1. September 2024 tritt die neue Gemeindeordnung in Kraft. Dies, nachdem die Neuenkircher Stimmberechtigten den ausgearbeiteten Vorschlag des Gemeinderats angenommen hatte. Marcel Wolfisberg erläuterte zunächst noch einmal die Gründe, die vorgenommenen Korrekturen aus Feedback von der Bevölkerung und die grössten Änderungen zur bestehenden Gemeindeordnung. Besonderen Fokus legte er dabei auf die Erklärung der Pensen. Der Gemeinderat halte an den Pensen von 30 bis 35 Prozent fest, damit die zu bewältigende Arbeit auch adäquat abgegolten werde und die Gemeinderäte auch noch «etwas Luft zum Atmen» hätten. Auch betonte er, dass die Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren in der heutigen Zeit eher eine «Pro-Forma-Angelegenheit» sei, da sich kaum noch Kandidaten für mehr als drei Legislaturen zur Verfügung stellten.
Diese Argumentationen waren bereits Vorboten der danach gestellten Anträge aus der Gemeindeversammlung und nahmen ihnen gleichzeitig bereits etwas Wind aus den Segeln. Christian Schär forderte in zwei Anträgen, dass erstens die Pensen im Aufgaben- und Finanzplan anstelle der Gemeindeordnung festgelegt sein sollten und nicht so hoch anzusetzen seien. In der Übergangsphase zum neuen Modell seien die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Pensen gerechtfertigt, danach aber seien sie auf vier mal 25 Prozent (Gemeinderäte) und 30 Prozent (Gemeindepräsident) zu reduzieren. Damit werde die bessere Vereinbarkeit mit einer anderen beruflichen Haupttätigkeit gewährleistet. Zweitens forderte Schär, dass die Amtszeit auf drei ganze Legislaturen inklusive einer allfällig angebrochenen vierten zu begrenzen sei.
Auf Schärs Anträge folgte eine Wortmeldung von Urs Hänggi, der betonte, er bezahle lieber ein höheres Pensum für die Gemeinderäte, als dass er allenthalben fürchten müsse, diese liefen in ein Burnout.
Danach folgten die Abstimmungen über die beiden Anträge von Christian Schär, die mit grosser Mehrheit abgelehnt wurden. Die Revision der Gemeindeordnung, wie sie in der Botschaft vorlag, wurde indes einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.
Bei den weiteren traktandierten Geschäften herrschte erneut grosse Einigkeit im Stimmvolk. So wurde der Übertragung der öffentlichen Wasserversorgung an die privaten Wasserversorgungsgenossenschaften Neuenkirch und Hellbühl sowie dem dazugehörigen Reglement einstimmig bei vier Enthaltungen zugestimmt. Auch die Erweiterung des Fondsreglement um einen Musikschulfonds wurde einstimmig bei drei Stimmenthaltungen gutgeheissen. Die Gesuche zur Einbürgerung von zwölf in Neuenkirch wohnhaften Personen wurden mit grosser Zustimmung bewilligt.
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