Für die kommenden Winter besteht laut einer Mitteilung des Kantons Luzern in der Schweiz ein erhöhtes Risiko für eine Strom- und Gasmangellage. Deshalb will der Bundesrat mit verschiedenen Massnahmen die Energieversorgungssicherheit stärken und lud die Kantone zur Vernehmlassung zur Verordnung über die Errichtung einer Winterrreserve (Winterreserve-Verordnung) ein. Der Kanton Luzern unterstützt die Verordnungsänderung aus Sicht der Versorgungssicherheit. Der Regierungsrat begrüsst, dass sich die Schweiz zusätzlich gegen ausserordentliche Knappheitssituationen in der Stromversorgung absichert. Eine Energiemangellage hätte gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft sowie der Wirtschaft und sei daher möglichst zu verhindern. Der Regierungsrat hebt zudem die Regel, dass die Reservekraftwerke und Notstromgruppen einzig der Reserve dienen und keinen Strom für den Markt produzieren sollen, als positiv hervor. Zu bedenken gäbe jedoch, dass der geplante Betrieb der Reservekraftwerke und Notstromgruppen mit fossilen Energieträgern bewerkstelligt wird. Die kritische Abhängigkeit vom Ausland bleibt damit bestehen. Der Regierungsrat betont das langfristige Ziel: Die Steigerung der Energieproduktionsfähigkeit im Inland. Daher wird der Ausbau der hiesigen erneuerbaren Energien mit aller Kraft vorangetrieben. Die Winterreserve-Verordnung soll spätestens Mitte Februar 2023 in Kraft treten.
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