Viele Wildtiere ziehen im Frühling und Frühsommer ihre Jungen auf. Seit 2014 gilt im Kanton Luzern in der Zeit vom 1. April bis 31 Juli die Pflicht für die Hundehalter, ihre Vierbeiner im Wald und näher als 50 Meter vom Waldrand entfernt an die Leine zu nehmen. Denn: Hunde haben einen natürlichen Jagdtrieb. Entlaufen sie, können sie Wildtieren nachstellen. Jährlich weist die kantonale Jagdstatistik im Schnitt 33 Rehe als von Hunden gerissen aus. In der kantonalen Jagdverordnung ist festgehalten, dass Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht mit 100 Franken Busse bestraft werden, in Naturschutzgebieten mit 150 Franken. Die Anzahl Bussen wegen Missachtung der Leinenpflicht im Wald bewege sich Jahr für Jahr zwischen einem halben und einem Dutzend Fällen, sagt Philipp Amrein. «Seit 2014 steigt das Bewusstsein der Hundehalter ständig, dass die Hundeleinenpflicht zum Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel notwendig ist.»
Eine Busse ist aber nicht die einzige finanzielle Folge, die einem uneinsichtigen Hundehalter blühen kann. Reisst der eigene Hund ein Wildtier, wird man nämlich auch schadenersatzpflichtig. Die betroffene Jagdgesellschaft stellt in diesem Fall eine Zivilforderung an den Hundehalter. Bei einem Reh beispielsweise enthält der Betrag neben dem Arbeitsaufwand auch eine Pauschale für das Tier, welche gemäss Jagdgesetz 150 Franken beträgt.
Ein Vergehen melden
Es empfiehlt sich übrigens, sich bei der Polizei oder dem Wildhüter zu melden, wenn ein Hund im Wald entwischt. «Das schützt den Hund und die Halterin oder den Halter vor unliebsamen Überraschungen», sagt Philipp Amrein, Fachbereichsleiter Jagd und Fischerei bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) des Kantons Luzern. Sonst könnten beispielsweise Tierheimkosten anfallen, wenn ein Tier nicht sofort zugeordnet werden könne.
Gesetz erlaubte Abschüsse
Das Gesetz sieht unter gewissen Umständen auch Abschüsse von jagenden Hunden durch Wildhüter vor. Gemäss Philipp Amrein kommt es aber faktisch nie dazu. «Es wird immer versucht, Halterinnen und Halter zu kontaktieren oder im Wiederholungsfall nötigenfalls zu verwarnen.» Falls der Hund bereits hinter einem Wildtier her sei, versuche man, ihn von seinem Unterfangen abzubringen.
Corona: mehr Hunde im Wald
Jetzt, in Zeiten der Coronavirus-Pandemie, halten sich mehr Menschen in Wäldern auf, um sich an der frischen Luft zu erholen. Somit sind auch mehr Hunde unterwegs. Die Leinenpflicht werde aber in etwa gleich gut eingehalten, wie bisher, informiert der Fachbereichsleiter Jagd und Fischerei. «Wir haben glücklicherweise in diesem Frühling noch von keinem Fall Kenntnis, dass ein Hund ein Wildtier gerissen hat – trotz mehr Erholungsnutzung im Wald.»
Ohnehin sei es nicht die drohende Busse oder der Schadenersatz, welche das Kriterium für das Anleinen von Hunden darstellen sollten, meint Philipp Amrein, sondern die Einsicht der Notwendigkeit der Regelung. «Hundehalter, die echte Tierfreunde sind, respektieren auch die Vorschriften zum Schutze anderer Geschöpfe», unterstreicht er. Auch wenn das Laufen an der Leine das natürliche Verhalten eines Hundes ein Stück weit einschränkt. «Hunde brauchen einen gewissen Aus- und Freilauf. Aus Sicht des Tierschutzes ist es in der Hundehaltung nicht möglich, Hunde artgerecht zu halten», ist das unmissverständliche Fazit von Amrein. Deshalb sei es auch nicht möglich, eine generelle Leinenpflicht in der ganzen Landschaft während den Monaten der Brut- und Setzzeit aufrechtzuerhalten.
Alle Hunde haben Jagdtrieb
Schnelle Hunderassen können eine Laufgeschwindigkeit von 50 und mehr Stundenkilometern erreichen und so für Wildtiere eine ernsthafte Bedrohung darstellen. Es gibt aber auch kleine Rassen, beispielsweise Zwergpinscher oder Chihuahuas, in denen man eher weniger erfolgreiche Jäger sieht. «Die Frage, warum bei der Leinenpflicht nicht zwischen Hunderassen unterschieden werde, bekomme man bei Kontrollen immer wieder zu hören», erzählt Philipp Amrein, um aber gleich anzufügen, dass «alle Rassen vom Wolf abstammen und den Urtrieb zum Jagen in sich tragen.» Unterschiedliche Vorschriften je nach Hunderasse wären schwer umsetzbar, ergänzt er. «Müsste bei jedem Hund noch geprüft werden, wie rasch er laufen kann und wie gut seine Nase ist, könnte man die Vorschrift zum Schutz der Wildtiere gleich abschaffen.»
Entscheidend sei, dass ein Wildtier Stress und Angst empfinde, wenn es von einem potenziellen Fressfeind verfolgt werde. «Deshalb dürfen auf der Jagd auch nur Hunde eingesetzt werden, die bellen und nicht so schnell sind, dass sie beispielsweise ein Reh einholen können», fügt Amrein an. So wüssten die verfolgten Tiere immer, wo die Hunde seien.
Drohnen retten junges Wildtierleben
Rehe nutzen oft Wiesen in der Nähe von Wäldern, um ihre Kitze zur Welt zu bringen. Deshalb lauern auch in der Landwirtschaft Gefahren für die jungen Wildtiere, zum Beispiel, dass sie von einem Mäher erfasst werden. Mit verschiedenen Massnahmen wird deshalb versucht, Muttertiere zum Aufsuchen eines neuen Lagers zu bewegen. Das kann durch das sogenannte Verblenden geschehen – beispielsweise mit flackernden und raschelnden Aluminiumbänder im Wind – oder durch das Verwittern, wenn Jäger mit Hunden ihren Geruch im Revier der Wildtiere hinterlassen, was diesen nicht behagt. Eine weitere Variante ist der vermehrte Einsatz von Multikoptern (Drohnen mit Wärmebildkameras). Wie dem aktuellen Hildisrieden Info zu entnehmen ist, steht ein erstes Team vom Verein Rehkitzrettung Schweiz auch für das Revier Römerswil, zu dem Hildisrieden gehört, zur Verfügung. Gemäss dem Fachstellenleiter für Jagd und Fischerei der Dienststelle lawa, Philipp Amrein, existieren im Kanton Luzern zur Zeit erst wenige Teams. Der Verein Rehkitzrettung Schweiz bildet dieses Jahr ca. 100 neue Drohnenpiloten in der Schweiz aus. Darunter sind auch Personen aus dem Kanton Luzern. Landwirte, welche die Dienstleistung, zu mähende Felder mit dem Multikopter absuchen zu lassen, in Anspruch nehmen möchten, sollen sich mit der lokalen Jagdgesellschaft oder dem Verein Rehkitzrettung Schweiz (www.rehkitzrettung.ch) in Verbindung setzen.
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