«Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt», sagte Finanzdirektor Reto Wyss bei der Vorstellung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2022–2025. Noch vor einem Jahr, im AFP 2021–2024, rechnete der Regierungsrat mit einem kumulierten Defizit von rund 200 Millionen Franken über diese vier Jahre gerechnet. Inzwischen geht er von positiven Rechnungen für die Jahre 2022 und 2025 aus. 2023 und 2024 ist von einem kleinen Defizit auszugehen.
Die Gründe für die Verbesserung ortet der Regierungsrat bei vier Punkten. Er erwartet höhere Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Zweitens halte der Kanton am finanzpolitischen Kurs der letzten Jahre fest. Drittens geht die Regierung trotz der Pandemiekrise nur von leichten Einbussen bei den Steuereinnahmen der juristischen Personen aus. Schliesslich werde auch beim Anteil an der direkten Bundessteuer höhere Erträge als ursprünglich angenommen resultieren.
Teil des AFP 2022–2025 ist das Budget 2022. Dieses sieht bei einem Aufwand und einem Ertrag von je rund 3,8 Milliarden Franken ein Plus von 55,4 Millionen Franken vor. Das entspricht gegenüber dem Vorjahresbudget eine Verbesserung von rund 100 Millionen Franken.
Unbestritten sei: «Die Unterstützungsmassnahmen für die Bewältigung der Pandemie sind nicht abgeschlossen. Mehrkosten können je nach Pandemieverlauf auch in den nächsten Jahren anfallen.» Darum, betont der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss, «ist der Überschuss im Jahr 2022 von 55,4 Millionen Franken als Puffer sehr wichtig». Sollte die Ausschüttung der SNB nicht im erwarteten Umfang eintreffen, könne der Überschuss als Abfederung dienen.
Mehr Geld sollen zukunftsorientierte Projekte erhalten. So will die Regierung Mittel in Massnahmen zum Schutz des Klimas investieren. Ebenso werden zusätzliche Mittel in die individuelle Prämienverbilligung fliessen. Dies, weil der Bund die Beiträge gekürzt hat und der Kanton die Differenz ausgleicht. «Die Kürzung des Bundes soll für die Betroffenen keine finanzielle Mehrbelastung sein», stellt Reto Wyss klar.
Ausserdem plant der Kanton Mehrausgaben im Bereich der Digitalisierung. Konkret geht es um entsprechende Infrastrukturen sowie qualifiziertes Personal. In der Bildung – insbesondere der Volkschulbildung, Berufs- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung – sind ebenfalls Mehrausgaben geplant, in erster Linie für steigende Schülerzahlen und für die Digitalisierung des Unterrichts. Von zusätzlichen Mitteln soll die Luzerner Bevölkerung auch im Bereich der Sicherheit profitieren. So soll unter anderem die Bekämpfung der Cyberkriminalität gestärkt werden.
Nicht zuletzt sollen die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern im Bereich der Gesundheit weiterhin auf die gleiche Qualität der Leistungen zählen können: Zusätzliches Geld fliesst in die Spitalfinanzierung. Dies, weil unter anderem die Fälle komplexer werden und folglich mehr kosten.
Gegenüber dem Vorjahres-AFP beabsichtigt die Regierung im aktuellen AFP 2022– 2025 für das Planjahr 2022 41,6 Millionen Franken mehr in gezielte Massnahmen zugunsten der Bevölkerung zu investieren.
Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, einen Teil der finanziellen Entlastung an die Bevölkerung und Firmen weiterzugeben. Finanzdirektor Reto Wyss stellt eine Steuerfusssenkung in zwei Schritten in Aussicht: In einem ersten Schritt will der Regierungsrat im Budgetjahr 2022 den Steuerfuss für natürliche und juristische Personen von 1,70 auf 1,65 Einheiten senken.
«Wenn es die weitere finanzielle Entwicklung zulässt, können wir ein Jahr später noch einen Schritt machen», so der Finanzdirektor: von 1,65 auf 1,60 Einheiten. Die Senkung des Steuerfusses in der Steuerpolitik begründete Reto Wyss einerseits mit den höheren Ausschüttungen der SNB: «Wir wollen einen Teil dieses Geldes den Bürgerinnen und Bürgern und den Firmen geben.» Anderseits verspricht sich der Regierungsrat von dieser Entlastung der Bevölkerung eine positive Wirkung auf die Attraktivität des Kantons Luzern.
Bei einem längeren oder dauernden Ausfall der SNB-Gelder kann der Kantonsrat den Steuerfuss in eigner Kompetenz bis zur Referendumsgrenze von 1,7 Einheiten wieder erhöhen und so den allfälligen Sparbedarf reduzieren.
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