Gegenwärtig leben im Kanton Luzern rund 4600 anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese Menschen in der Schweiz bleiben werden. 3000 davon könnten arbeiten, aber nur etwa 1350 Personen sind erwerbstätig. Ein Umstand, der im vergangenen Jahr die Aktionsgruppe Oberer Sempachersee (AGOS) aus der Taufe gehoben hat. Darin sitzen Sozialvorsteher und Freiwillige aus den Gemeinden Eich, Hildisrieden, Neuenkirch, Nottwil, Rain und Sempach sowie die Kantonsräte Gerda Jung (Hildisrieden), Roger Zurbriggen und Jim Wolanin (beide Neuenkirch) und Markus Hess (Nottwil).
Die AGOS setzt sich für die berufliche Integration von geflüchteten Personen ein. Für den Sempacher Sozialvorsteher Hanspeter Achermann hat sein Einsatz einerseits eine gesellschaftspolitische Komponente. «Es geht um Menschen, die zu uns gekommen sind und hier eine Perspektive brauchen.» Ohne Arbeit steige das Risiko, dass man den Sinn des täglichen Daseins infrage stelle, unerwünschte Verhaltensauffälligkeiten zeige und auch von gesundheitlichen Problemen betroffen sein könne. Andererseits engagiere man sich auch, um die Gemeinden vor einer finanziellen Last zu bewahren. Denn: «Nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz sind die Gemeinden für die Sozialhilfe bei Flüchtlingen zuständig», ruft Hanspeter Achermann in Erinnerung. Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt diese Pflicht dem Kanton. Laut Sozialhilfestatistik des Bundes lag die Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich 2017 gesamtschweizerisch bei 86,3 Prozent. Die Kosten, welche der Staat pro Person jährlich hatte entrichten müssen, betrug 20‘000 bis 25‘000 Franken.
Potenzial der Flüchtigen nützen
Am 1. Mai dieses Jahres tritt die Inte-grationsagenda im Asylbereich in Kraft. Sie bezweckt, dass sich anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in den Arbeitsmarkt integrieren können. Dazu zählen unter anderem die Förderung der sprachlichen Kenntnisse, Abklärungen der beruflichen Kompetenzen und die Unterstützung zur sozialen Integration. Die AGOS hat es sich zum Ziel gesetzt, die Erwerbsquote bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu erhöhen. Sie liegt aktuell bei gut 40 Prozent. Bereits haben Vertreter der Aktionsgruppe beim Gewerbeverein Oberer Sempachersee und demjenigen in Neuenkirch vorgesprochen. Besuche bei grösseren Unternehmen der Region werden folgen. Gemäss der Hildisrieder Sozialvorsteherin Gerda Jung will man dabei die Möglichkeiten einer Ausbildung oder Anstellung von Flüchtlingen erläutern und auch die Chancen, welche dadurch geboten würden, hervorheben. «Die Menschen, die in die Schweiz gekommen sind, bringen mannigfaltige Kompetenzen mit», sagt Jung. Darunter habe es auch Fachkräfte.
Hürden in den Köpfen
«Wir wollen Unternehmen den nötigen Support bieten, wenn es um die Anstellung von geflüchteten Personen geht und auch gegenseitig Vertrauen aufbauen», umreisst sie die Anstrengungen der AGOS. Der Neuenkircher Kantonrat Roger Zurbriggen ergänzt, dass das Prozedere zu Anstellungen vereinfacht worden sei. «Der adminis-trative Aufwand ist deutlich kleiner geworden. Wir wollen auch hier Hürden abbauen, die in vielen Köpfen noch vorhanden sind.» Die AGOS arbeitet auch mit dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH zusammen. Die Aktionsgruppe hat bei der beruflichen Integration auch die über 46-Jährigen im Auge, die von der Integrationsagenda nicht erfasst werden. Roger Zurbriggen: «Auch sie gilt es, auf eine berufliche Schiene zu bringen.» Die Sprachkenntnisse der Asylsuchenden und Flüchtlinge fördern weiterhin Freiwillige auf Gemeindeebene.
Vor Sozialhilfe schützen
Der Neuenkircher Kantonsrat lässt auch das Argument nicht gelten, Inte-grationsbemühungen führten lediglich dazu, dass noch mehr Menschen in die Schweiz kämen. «Wir sind gut beraten, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in die Berufswelt zu integrieren, damit sie nicht in die Sozialhilfe abrutschen», betont er. Davon profitierten letztlich alle Steuerzahler. Nur bei Menschen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befänden, sei angezeigt, die Integration nicht intensiv voranzutreiben. «Hier muss man damit rechnen, dass ein Asylantrag abgelehnt wird und diese Menschen dann die Schweiz verlassen müssen.»
Zugang zum Arbeitsmarkt
Wer in die Schweiz flüchtet und einen Asylantrag stellt, erhält den Status eines Asylsuchenden (Ausweis N). Frühestens drei Monate nach dem Stellen des Asylgesuchs kann ein künftiger Arbeitgeber eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit beim Amt für Migration des Kantons Luzern beantragen. Vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) geniessen den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Der künftige Arbeitgeber hat vor Stellenantritt die Erwerbstätigkeit beim Amt für Migration zu melden. Als vorläufig Aufgenommene gelten Menschen, denen kein Asyl gewährt worden ist und denen die Flüchtlingseigenschaft attestiert worden ist oder welche die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt haben. Selbstverständlich können anerkannte Flüchtlinge, welche Asyl erhalten haben (Ausweis B) auch im Kanton Luzern arbeiten. Hier hat der künftige Arbeitgeber ebenfalls eine Meldung vor Stellenantritt an das Amt für Migration zu richten.
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