Wer vollständig geimpft oder geimpft und genesen ist, ist nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt. Mit Ausnahme von Personen mit einem geschwächten Immunsystem ist aus medizinischer Sicht keine zweite Auffrischimpfung notwendig. Für Reisen ins Ausland könne es nun aber trotzdem nötig sein, eine weitere Impfung zu erhalten, teilt die Staatskanzlei mit. Das ist der Fall, wenn das Covid-Zertifikat abgelaufen ist und verlängert werden soll oder falls das Einreiseland eine zweite Auffrischimpfung verlangt. Reisenden werde empfohlen, sich vor der Abreise über die aktuellen Einreisebestimmungen in ihren Transfer- und Zielländern zu informieren.
Im Kanton Luzern können sich ab Freitag, 17. Juni, alle Personen anmelden, die für eine geplante Reise diese zweite Booster-Impfung benötigen. Zur Impfung zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Booster-Impfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt worden ist. Anmeldungen werden ausschliesslich telefonisch unter der Nummer 041 228 45 25 täglich von 8 bis 17 Uhr entgegengenommen. Geimpft wird nur auf Termin, es gibt kein Walk-in-Angebot. Impfstart ist am Samstag, 18. Juni. Geimpft wird jeweils am Samstag, je nach Nachfrage auch freitags. Die Öffnungszeiten richten sich nach der Nachfrage. Die Impfung kostet 60 Franken und muss direkt vor Ort bezahlt werden. Ab Juli werden die sogenannten «Reiseimpfungen» auch an den drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen des Luzerner Kantonsspitals möglich sein.
Die zweite Auffrischimpfung wird ausserhalb einer Empfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und der Swissmedic-Zulassung verabreicht und ist somit ein «Off Label Use». Aus diesem Grund erfolgt vor jeder Impfung eine Befragung zur medizinischen Vorgeschichte und ein Aufklärungsgespräch durch eine Ärztin oder einen Arzt. Zudem muss jede Person eine Einverständniserklärung unterschreiben, da die staatliche Ausfallhaftung durch den Bund für diese «Off Label Use»-Impfung ausgeschlossen ist. Die Ärztin oder der Arzt können nach dem Beratungsgespräch eine Impfung auch verweigern, sofern dies medizinisch begründet ist. Die Kostenpflicht bezieht sich laut der Staatskanzlei lediglich auf Impfungen, die nicht medizinisch begründet sind, wie zum Beispiel die «Reiseimpfung». Kostenlos ist die zweite Auffrischimpfung weiterhin, wenn sie ärztlich verschrieben ist, wie auch die Impfungen für die Grundimmunisierung (erste und zweite Impfdosis) und die erste Auffrischimpfung.
Der Kanton Luzern geht bei seiner Planung davon aus, dass die EKIF und das BAG im Herbst eine Empfehlung für eine zweite Auffrischimpfung abgeben werden. Für welche Personengruppen eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen wird, ist aktuell nicht bekannt. Je nachdem, wie diese Impfempfehlungen aussehen werde und wie die aktuelle Lage der Pandemie zum Zeitpunkt der Empfehlung sei, erwarte der Kanton eine unterschiedlich grosse Nachfrage nach einer zweiten Auffrischimpfung, schreibt die Staatskanzlei weiter. Der Kanton Luzern bereite sich deshalb gemeinsam mit seinen Partnern darauf vor, bedarfsorientiert innerhalb kurzer Zeit von zwei bis drei Wochen wieder ein dezentrales Impfangebot für bis zu 5000 Personen pro Tag anbieten zu können.
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