Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei, weil er beim Trainieren von zwei Pferden das «zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten» habe. So lautet das Verdikt des zuständigen Einzelrichters am Bezirksgericht Willisau. Es hat den Hildisrieder Springreiter Paul Estermann mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4000 Franken bestraft. Die Probezeit beträgt zwei Jahre gemäss einer Medienmitteilung der Luzerner Gerichte. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen. In den Augen des Gerichts liegt bei Estermann eine mehrfache Tierquälerei gemäss Tierschutzgesetz vor, weil «der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt hat».
Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und eine Busse von 3600 Franken beantragt. Der Verteidiger verlangte die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft und einen vollumfänglichen Freispruch.
Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil nun schriftlich begründen. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Luzerner Kantonsgericht.
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