Die Baubewilligung vom 16. April für den Musik- und Kulturraum war wegen einer Beschwerde eines Anwohners blockiert. Die Beschwerde, die das Kantonsgericht zu beurteilen hatte, bezog sich nicht auf den Neubau, sondern auf die Parkplatzsituation im Bereich der Schul- und Sportanlagen Sonneweid und Grünau sowie des Pfarreiheims. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass durch die zusätzlichen Nutzer des neuen Musik- und Kulturraums die für die Nachbarschaft schon jetzt oft unbefriedigende Parkplatzsituation weiter verschlechtert würde, und verlangte eine gesamtheitliche Beurteilung, bevor der Neubau realisiert wird.
Die benötigte Anzahl Parkplätze für alle öffentlichen Gebäude im Bereich Sonneweid, Windrädli und Grünau einschliesslich Tennisplätze wurde in der Baubewilligung der Gemeinde Neuenkirch mit den bestehenden 100 Parkplätzen als genügend eingestuft. Der Beschwerdeführer stufte diese Einordnung als nicht glaubwürdig ein, da er die tatsächlichen Gegebenheiten anders beurteilte. Die Erfahrung mit der Parkplatzkultur in den vergangenen Jahren würde dies aufzeigen. Daher verpasse man durch kurzfristiges Denken eine weitere Chance einer guten Gesamtlösung für die Zukunft.
Am 3. Juli fand ein Augenschein vor Ort statt, an dem neben dem Beschwerdeführer und einer Vertretung der Gemeinde auch der Kantonsgerichtspräsident sowie der Gerichtsschreiber teilnahmen. Im anschliessenden sehr konstruktiven Gespräch, das der Kantonsgerichtspräsident moderierte, wurden folgende Lösungsansätze festgehalten: Die Gemeinde verpflichtet sich, ein engmaschiges Monitoring bezüglich der Nutzung der Parkplätze und des Einhaltens der Geschwindigkeiten durchzuführen. Die Gemeinde verpflichtet sich, je nach Ergebnis der Abklärung entsprechende Anpassungsmassnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Ausserdem verpflichtet sich die Gemeinde, die Organisatoren von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen, einen geeigneten Verkehrsdienst durch die Feuerwehr oder eine andere professionelle Organisation mit der Umsetzung des Parkplatzkonzepts zu beauftragen. Der Gemeinderat zeigt sich erfreut über die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer und den Rückzug der Beschwerde. Dies ermöglicht es nun, zügig die definitive Terminplanung für den Neubau des Musik- und Kulturraums voranzutreiben.
Wegen der Beschwerde kann der geplante Termin Juni 2021 für die Fertigstellung nicht eingehalten werden. Bei der neuen Terminplanung müssen diverse Faktoren berücksichtigt werden. Ein Baustart im Herbst oder Winter würde ausserdem zusätzliche Kosten verursachen, weil in die Hülle der bestehenden Gebäude eingegriffen werden muss. Aus all diesen Überlegungen wurden der Baustart auf März 2021 und der Bezug auf Ende Juni 2022 terminiert. Die Baukommission arbeitet nun daran, zusammen mit dem Planerteam einen verlässlichen Terminplan auszuarbeiten, so dass auf das Schuljahr 2022/2023 die neuen Räumlichkeiten für die Musikschule zur Verfügung stehen.
Sie können Ihre Traueranzeige in Ruhe von zu Hause aus gestalten und aufgegeben. Es stehen Ihnen Muster, Hintergründe und Bilder zur Verfügung.
Anzeige online aufgeben