Insgesamt 42 Anträge reichte der Kantonsrat zum Voranschlag 2023 respektive zur Finanzplanung für die Folgejahre ein. Die AFP-Debatte wurde am Montagabend unterbrochen und wird heute fortgesetzt.
Das kantonale Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds wird teilweise revidiert und an das geänderte Bundesrecht angepasst. Bisher galt im Kanton Luzern, dass versicherte Personen die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung beim Arbeitsamt ihrer Wohngemeinde einzureichen haben. Wegen dem geänderten Bundesrecht erfolgt die Anmeldung seit dem 1. Januar 2022 ausschliesslich beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Auch die Zuständigkeiten im Falle von Einsprachen wurden neu geregelt. Der Kantonsrat hat die entsprechenden Änderungen nach zweiter Beratung mit 107 zu 0 Stimmen beschlossen.
In den letzten Jahren wurden verschiedene Datenbearbeitungsinstrumente entwickelt, welche die polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung effizienter machen. Bisher setzt die Luzerner Polizei diese Mittel noch nicht ein, weil die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Der Kantonsrat hat am Montag mit der Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei in zweiter Beratung diese Grundlage geschaffen. Er stimmte der Vorlage mit 107 zu 0 Stimmen zu. Als Folge der Änderungen im Polizeigesetz stehen künftig neue Techniken und Methoden für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung, die Aufklärung von Serienkriminalität und einen verbesserten Datenaustausch zwischen den kantonalen Einsatzleitzentralen zur Verfügung.
Der Kantonsrat hat nach zweiter Beratung des Universitätsgesetzes mit 82 zu 17 Stimmen die Errichtung zweier neuer Fakultäten an der Universität Luzern beschlossen. Per Anfang 2023 soll das bestehende Departement für Gesundheitswissenschaften und Medizin zu einer eigenen Fakultät werden. Neu gegründet werden soll die Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Mit den zwei Fakultäten will die Universität Luzern ihr Angebot als humanwissenschaftliche Institution vervollständigen und abrunden.
Der Kantonsrat hat mit einer Gesetzesänderung den Schlüssel zur Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente im Heim festgelegt. Die reguläre solidarische Finanzierung der Ergänzungsleistungen durch alle Gemeinden würde zu einer erheblichen Umverteilung von Mitteln führen, und zwar von der Landschaft mit vergleichsweise günstigen Heimtaxen hin zur Stadt Luzern und zu den Agglomerationsgemeinden mit höheren Taxen. Mit einer Deckelung des solidarisch zu finanzierenden Anteils wird diese Umverteilung unterbunden. Die entsprechenden Änderungen des Ergänzungsleistungsgesetzes sowie des Betreuungs- und Pflegegesetzes wurden nach zweiter Beratung mit 85 zu 18 Stimmen angenommen. Die Oktober-Session wird am Dienstag, 25. Oktober 2022 fortgesetzt und auf www.lu.ch live übertragen.
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