Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes wurde am 24. November 2024 von der Luzerner Stimmbevölkerung angenommen. Die Gesetzesrevision tritt somit wie vom Kantonsrat beschlossen per 1. Januar 2025 in Kraft. Einzelne Gesetzesänderungen sind auf Verordnungsstufe näher zu umschreiben. Der Regierungsrat hat nun die entsprechenden Vollzugsbestimmungen erlassen. Es sind dies präzisierende Bestimmungen zum Einbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Einstellhallen, zum Plangenehmigungsverfahren und zur Möglichkeit einer Beteiligung an der Stromerzeugung aus Windenergie für die Gemeinden und die Bevölkerung. Die Verordnungsänderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision per 1. Januar 2025 in Kraft.
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